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Die AGB regeln die Interessen zwischen Fernando Xatruch Fotos (des weiteren FX-Fotos genannt), Gösgerstrasse 15, 4652 Winznau und den Kunden. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung.

1. Definitionen

Dienstleistung

Der Ausdruck "Dienstleistung" bezeichnet das Ergebnis einer von FX-Fotos für den Kunden geleisteten Arbeit.

Kunde

Eine Person oder Firma welche bei FX-Fotos eine angebotene Dienstleistung bestellt.

Alle Angaben der AGB, vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung.

 

 

2. Leistungsübersicht

Die Ausführung und Gestaltung der Dienstleitung liegt im Ermessen von FX-Fotos.

 

Für Dienleistungen können von FX-Fotos weitere Hilfspersonen hinzugezogen werden.

 

Der Kunde ist verantwortlich für von ihm gewählte Orte, Gegenstände und Personen. Diese müssen rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung stehen.

 

 

3. Konditionen

Allgemein sind die vereinbarten Honorare im Voraus zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Dienstleistungen und Rechte daran bei FX-Fotos.

 

Der Kunde verpflichtet sich die bestellte Dienstleitung anzunehmen. Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung belastet FX-Fotos die entstandenen Kosten dem Kunden weiter.

 

Bei Vorgaben des Kunden: Personen, Gegenstände oder Orte im Rahmen der Dienstleitung von FX-fotos zu fotografieren, stellt der Kunde sicher, dass er sämtliche Rechte dafür besitzt. Bei Verletzung dieser Forderung, verpflichtet sich der Kunde, FX-Fotos jeden Schadenersatz zurückzuerstatten zu welchem FX-Fotos verpflichtet wird. Ebenfalls sind sämtliche Kosten für allfällige Prozessführung zu begleichen.

 

 

4. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von FX-Fotos. Werden für Dienstleistungen andere Erfüllungsorte bestimmt, so reisen die Dienstleitungen und deren Kopien auf Gefahr des Kunden.

 

 

5. Haftung von FX-Fotos

FX-Fotos haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Mitarbeitern und eingesetzten Hilfspersonen

 

6. Gewährleistungsansprüche des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich die gelieferten Dienstleitungen direkt nach Erhalt zu kontrollieren und allfällige Mängel, Schäden oder anderweitige Beanstandungen innerhalb von 6 Werkstagen ab Lieferdatum der Dienstleitung schriftlich geltend zu machen. Ohne schriftliche Beanstandung gilt die Dienstleitung als genehmigt und es besteht kein Anspruch mehr auf Gewährleistungsansprüche.

Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Abweichungen von Eigenschaften der Dienstleitungen sind ausgeschlossen (z.B. Farbunterschiede zwischen unterschiedlichen Bildschirmen und unterschiedlichen Ausdrucken). Die Ausführung und Gestaltung der Dienstleitung liegt im Ermessen von FX-Fotos und Gewährleistungsansprüche darauf sind ausgeschlossen.

 

7. Lizenzierung der Dienstleitung

Der Kunde erwirbt durch die Bezahlung einer Dienstleitung bei FX-Fotos auch eine Lizenz zur Nutzung der Dienstleitung im privaten Rahmen. Mit Ausnahme dieser bleiben sämtliche Rechte (Urhebernutzungsrecht, andere Immaterialgüterrechte, Eigentum, Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte) bei FX-Fotos.

Jeder Verstoss gegen diese Bestimmung verpflichtet den Kunden FX-Fotos zu entschädigen. Bei Bildmaterial gilt eine Entschädigung von 100% des geltenden SAB-Tarifs (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive)

 

Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

 

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die mit FX-Fotos abgeschlossenen Verträge unterstehen Schweizerischem Recht, auch bei Lieferungen ins Ausland. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz von FX-Fotos. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. FX-Fotos behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.